Wer sieht mit, wenn meine Geräte zu Hause online sind — und was davon kann ich selbst ändern?
Ein vernetztes Gerät steht bei dir zu Hause, seine Daten bleiben nicht unbedingt dort. In der Hersteller-Cloud laufen App, Fernzugriff, Benachrichtigungen und Aufnahmen zusammen; Vorschaubilder und Livebild können sogar bei „lokalem“ Speicher über sie laufen. Bilder und Ton kann deshalb vor allem sehen, wer an diese Cloud kommt. Die Stellen liegen auf einem Weg hintereinander:
- Das Gerät und dein Netz. Router und Internetanbieter sehen bei verschlüsselter Übertragung keine Inhalte, wohl aber, wann deine Geräte wie viel mit welchem Server austauschen.
- Der Hersteller. Solange er die Schlüssel verwaltet, kann er Gespeichertes technisch öffnen; mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sieht er laut eigener Angabe nur Begleitdaten wie Zeitpunkte. Vor allem bei Aufnahmen, die du „zur Verbesserung“ freigibst, kommen laut Herstellern Prüfer dazu, auch bei Dienstleistern.
- Die App. Wer mit deinem Konto angemeldet ist, eingeladen wurde oder das Gerät eingerichtet hat, sieht in der Regel alles, was sie zeigt. Ein geteilter Zugang bleibt, bis jemand ihn entfernt.
- Weitere Empfänger. Werbe- und Analysedienste, etwa auf Fernsehern, erhalten mindestens Begleitdaten; auf dem Handy können Standorte samt Werbe-ID über Werbebausteine in Apps und über Werbeauktionen bis zu Datenhändlern gelangen. Behörden sehen nicht laufend mit, sondern brauchen eine Rechtsgrundlage.
Ob der Hersteller Aufnahmen lesen kann, entscheiden drei Weichen, an denen du je nach Gerät selbst drehst: Gehen sie in die Cloud? Liegen sie dort Ende-zu-Ende-verschlüsselt? Hast du sie „zur Verbesserung“ freigegeben? Davon hängt auch ab, was Behörden beim Hersteller bekommen und was Kontodiebe finden: Liegt nichts in der Cloud, finden sie nichts Gespeichertes, mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung laut Herstellern nur Begleitdaten; was vor dem Einschalten aufgenommen wurde, kann lesbar bleiben. Der Preis sind je nach Hersteller Cloud-Funktionen wie die Gesichtserkennung, teils das Teilen mit anderen; ohne Wiederherstellungsweg sind Ende-zu-Ende-verschlüsselte Videos verloren.
Eine Regel zieht sich dabei durch die Steckbriefe: Verschlüsselung schützt die Daten unterwegs, nicht vor dem, der sie lesen soll. Muss der Empfänger sie verstehen — der Anbieter des Sprachassistenten deine Frage, der Netzbetreiber die Werte des Smart Meters —, hilft auch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht; weniger landet bei ihm nur, wenn weniger gesendet oder kürzer gespeichert wird. Manches lässt sich nicht oder nur an anderer Stelle einstellen: Was du beim Fernseher dem Hersteller gegenüber ablehnst, gilt nicht für die Sender hinter der roten Taste; für sie gibt es eigene Schalter. Bei den Zählern in der Mietwohnung wählst du die Funkablesung gar nicht. Ob ein Schalter technisch wirkt, siehst du von außen nicht.
Bei einem Gerät mit App und WLAN stecken deine Zugänge vor allem im Konto, über das es mit der Hersteller-Cloud verbunden ist, und im WLAN-Passwort, das es selbst speichert. Wer dein E-Mail-Postfach hat, kann andere Passwörter zurücksetzen; ein Passwort, das du nirgends sonst nutzt, hilft gegen Zugangsdaten aus fremden Datenlecks, und wo die App eine Zwei-Faktor-Anmeldung anbietet, reicht ein gestohlenes Passwort allein nicht. Ein schwaches Gerät kann dein WLAN-Passwort verraten, im Gästenetz erreicht es deinen Computer schwerer. Gegen Fehler in der Hersteller-Cloud hilft beides nicht, die kann nur der Hersteller beheben. Weil du von außen nicht siehst, auf welchem Weg jemand hereinkam, beginnst du im Ernstfall beim Konto.
Das Recht gibt dir Ansprüche auf eine Kopie deiner Daten nach dem Auskunftsrecht und auf die Daten deines Geräts nach dem Data Act, doch ob ein Export vollständig ist, kannst du als Laie nicht prüfen, und Aufnahmen schuldet der Data Act grundsätzlich nicht. Angaben vor dem Kauf sind Zusagen und Beschreibungen dessen, was ein Gerät kann, nicht, was tatsächlich fließt. Und fast alle neuen Pflichten gelten nur für Geräte, die ab einem Stichtag erstmals auf den EU-Markt kommen, nicht für das, was schon bei dir steht.
Eine Lage ändert die Reihenfolge im Ernstfall: wenn jemand aus deinem Umfeld mitliest, etwa ein Partner oder Ex-Partner. Beim Handy steckt laut dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) sehr selten versteckte Spähsoftware mit vielen Funktionen dahinter, öfter ein Konto-Zugang, eine Familienfreigabe oder ein untergeschobener Ortungsanhänger. Einen Zugang zu entfernen oder ein Gerät abzuschalten, kann die Person aber warnen und die Gefahr erhöhen, und Löschen vernichtet Beweise. Deshalb gilt hier: erst nachsehen und festhalten, dann mit einer Beratungsstelle planen (wo du Hilfe findest), zuletzt ändern. Bei akuter Gefahr: Notruf 110.
Bei vernetzten Geräten misst HexWarte nichts: Es sieht deine Geräte nicht, liest keinen Datenverkehr mit und durchsucht kein Heimnetz. Das Lernlabor „Wer sieht was? — Zuhause“ ist ein Modell mit erfundenen Geräten und zeigt nicht, wie dein Gerät arbeitet. Ein Häkchen in der Prüfliste fürs Zuhause ist deine eigene Angabe, kein Messwert, und bleibt in deinem Tab. Gespeichert wird nichts.