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Smart-TV: was dein Fernseher über dich meldet

Inhaltserkennung beim Hersteller, rote Taste bei den Sendern — zwei Datenwege, zwei Arten von Schaltern

Geprüft am 24. Oktober 2026 · etwa 12 Minuten Lesezeit

Kurz gesagt

Ein Smart-TV kann auf zwei getrennten Wegen melden, was du schaust. Die Inhaltserkennung des Herstellers erkennt, was auf dem Bildschirm läuft, auch von Konsole oder Receiver, laut mehreren Anbietern nur nach deiner Zustimmung. Die Zusatzseiten der Sender hinter der roten Taste lädt der Fernseher oft schon beim Umschalten; in einer Messung an 36 Sendern aus fünf Ländern (2021/22) kontaktierten 26 schon vor jeder Zustimmung Mess- oder Werbedienste. Jeder Weg hat eigene Schalter: Beim Hersteller schaltest du die Inhaltserkennung ab, für die Sender die rote Taste (HbbTV) in den Einstellungen des Fernsehers, oder du lehnst im Datenschutz-Fenster jedes Senders ab; was du beim Hersteller ablehnst, gilt nicht für die Sender. In einem c’t-Test von 2018 fragten alle sechs Fernseher trotz abgelehnter Zustimmungen Server an; was deiner tatsächlich sendet, siehst du nicht.

Was der Fernseher erfasst

Laut Bundeskartellamt (2020) kann ein Fernseher am Internet Fernsehverhalten, App-Nutzung, Surf- und Klickverhalten und biometrische Daten wie die Stimme erfassen. Das Gerät verlassen vor allem:

  • Grunddaten wie Gerätekennung und Softwarestand, laut Bundeskartellamt (2020, nach Herstellerangaben) auch ohne Anmeldung bei einem Dienst; die meisten befragten Hersteller beriefen sich teils auf „berechtigte Interessen“ statt auf eine Einwilligung, was das Amt rechtlich meist bezweifelte.
  • Erkennungswerte der automatischen Inhaltserkennung (ACR), sofern eingeschaltet: Der Fernseher bildet sie aus Bild- oder Tonproben, ein Server erkennt daran, was läuft — den Inhalt, nicht dein Gerät wie beim Browser-Fingerabdruck.
  • Abrufe der Zusatzseiten hinter der roten Taste (HbbTV), mit Cookies, Gerätekennungen und unsichtbaren Zählbildern (Tracking-Pixel).
  • Sprachbefehle, wenn du die Sprachsteuerung nutzt; im Freihandmodus kann der Fernseher laut LG auch im Standby auf sein Aktivierungswort achten.
  • Werbekennungen (Werbe-ID) und Daten aus Herstellerkonto, Apps und KI-Assistenten.

In einem Test der Fachzeitschrift c’t (2018) fragten sechs Fernseher bei der Einrichtung 9 bis fast 60 Server an, darunter Zeitserver, Netflix und Facebook, obwohl die Tester alle abwählbaren Zustimmungen verweigerten. Messungen der Inhaltserkennung fanden wir nur an Geräten aus Großbritannien und Nordamerika; bei Samsung und LG (Fachkonferenz IMC 2024) floss ihr Verkehr vor allem beim Fernsehprogramm und an HDMI-Geräten, in Netflix und YouTube deutlich weniger. LG gibt an, nur Ton auszuwerten und bei eingeschalteter Funktion WLAN-Netze in der Nähe zur ungefähren Ortung nutzen zu können (September 2026). Die EU-Erklärung von Alphonso, wahrscheinlich LGs Anbieter für die Inhaltserkennung, nennt dagegen Video- und/oder Audiodaten; Gespräche im Raum erkenne die Technik nicht (Mai 2026).

Wohin die Daten gehen

Weg 1: Inhaltserkennung — vom Bildschirm zum Hersteller
  1. Dein FernseherIst die Funktion an, nimmt er Proben: laut Samsungs Werbetochter Bildschirmaufnahmen alle 500 Millisekunden, umgerechnet in Erkennungswerte (Kanada, 2022), laut LGs Werbetochter Tonproben von etwa 10 Millisekunden aus dem Programmton, schon auf dem Gerät umgerechnet (2023).
  2. Router und InternetanbieterSehen, wann der Fernseher welche Server anspricht, bei Verschlüsselung aber nicht, was er schickt.
  3. Server der InhaltserkennungNur wenn die Funktion an ist: gleicht die Werte mit einer Datenbank aus Programm, Streaming, Spielen und Werbespots ab (laut Samsungs Werbetochter) und weiß dann, was lief.
  4. Werbe- und DatenpartnerSofern du zugestimmt hast: laut LG (September 2026) je nach Markt seine Werbetochter, laut Alphonso „Datenpartner“, die Sehdaten, teils mit Gerätekennungen, „so lange wie nötig“ aufbewahren dürfen (deutsche Fassung, April 2025).
Weg 2: rote Taste — vom Fernseher zurück zum Sender
  1. Dein FernseherLädt beim Umschalten oft schon die Startseite des Senders aus dem Internet, ohne Druck auf die rote Taste. Kommt sie über das Sendesignal, müssen vorher keine Nutzungsdaten fließen.
  2. Router und InternetanbieterSehen die angesprochenen Server. Unverschlüsseltes kann mitlesen, wer dazwischen sitzt; 2021/22 fand sich solcher Verkehr in den meisten Mitschnitten, samt Gerätekennungen.
  3. Server des SendersSieht deine IP-Adresse und dass dein Fernseher sein Programm zeigt. Seine Cookies lassen sich am Fernseher meist nur per Werksreset löschen.
  4. Mess- und WerbediensteZählbilder melden ihnen, dass und wann ein Gerät zuschaut: 2023 bei 350 von 396 gemessenen Satellitensendern mindestens einmal; an den häufigsten Dienst gingen fast jede Sekunde Sender-, Sitzungs- und Nutzerkennung.
  5. Einschaltquoten-MessungNur mit Einwilligung, laut ZDF: Geräte-ID, Sender und Sehdauer gehen an die Quotenmessung der AGF Videoforschung. Ab Januar 2028 könnte laut AGF ein Datenbestand mit solchen Daten alleiniger Standard der Quote werden; eine Einwilligung erwähnt die AGF nicht (September 2026).

Hinter der Inhaltserkennung stehen der Hersteller oder sein Partner, hinter dem Tracking der roten Taste die Sender; dass ein Herstellerschalter die Zählbilder nicht stoppt, folgt daraus, gemessen ist es nicht. Verschlüsselung, auch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, schützt nur unterwegs, nicht vor dem sammelnden Empfänger. Rechnet der Fernseher selbst um, bleiben Bild und Ton im Gerät, nicht aber, was läuft.

Bekannte Fälle

Belegte Verfahren und Messbefunde
WannWas geschahStandStellungnahme
05/2021 Messung 2021: deutsche Sender mit ZählbildernAlle fünf 2021 gemessenen deutschen Sender setzten Zählbilder; SWR, Arte und ZDF boten als Widerruf nur deren Abschalten an. Bei Arte und HSE gingen Anmeldedaten für Konten mit Adresse und Kreditkarte unverschlüsselt durchs Netz. Quelle: Tagliaro u. a.: I Still Know What You Watched Last Sunday (NDSS 2023) ↗Stand unbekanntKeine öffentliche Stellungnahme der Sender gefunden (Stand 24.10.2026).
12/2023 Messung 2023: Super RTL außerhalb des angegebenen ZeitfenstersSuper RTL, ein Sender vor allem für Kinder, beschränkte Werbepersonalisierung laut Datenschutzerklärung auf 17 bis 6 Uhr; Forschende fanden auf Super RTL und Super RTL Austria 21 bekannte Tracking-Anfragen außerhalb dieser Zeit, mit Nutzerkennung und gesehener Sendung. Gemeldete Sender leiteten laut Studie Prüfungen ein; ob auch Super RTL, ist offen. Quelle: Böttger u. a.: Privacy from 5 PM to 6 AM (IEEE/IFIP DSN 2025) ↗Stand unbekanntKeine öffentliche Stellungnahme gefunden (Stand 24.10.2026).
15.12.2025 Texas klagt gegen fünf Hersteller wegen InhaltserkennungVorwurf: Fernseher von Sony, Samsung, LG, Hisense und TCL erfassten per Inhaltserkennung ohne wirksame Einwilligung Sehdaten. Samsung sagte am 26.02.2026 zu, Sehdaten von Texanern nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung zu erheben; LG schloss am 11.05.2026 einen Vergleich, nur für Texas und ohne Zahlung. Die übrigen drei Verfahren laufen laut Generalstaatsanwalt weiter (Stand 11.05.2026, geprüft bis 23.10.2026). Quelle: Texas Attorney General: Einigung mit LG, Stand der übrigen Verfahren (11.05.2026) ↗OffenSamsung laut BleepingComputer (01.03.2026): Samsung-Fernseher spionierten Verbraucher nicht aus. LG räumt im Vergleich keine Schuld ein. Von Sony, Hisense und TCL keine Stellungnahme gefunden (Stand 24.10.2026).

Die Fälle zeigen, dass Sehdaten gesammelt und weitergegeben wurden und Wahlmöglichkeiten oft schwer zu durchschauen waren — nicht, wie sich heutige Geräte verhalten.

Nicht in der Liste, weil unabhängig unbestätigt: Laut zwei Videos von Gamers Nexus (September 2026, US-Geräte) sendeten LG-Fernseher nach einem Widerspruch weiter Daten und ließen sich über Sicherheitslücken zu Abhörgeräten umbauen. Die Aufnahmen, auch im Standby, entstanden an einem gehackten Gerät (heise, Malwarebytes), Bilder nur über eine angeschlossene USB-Webcam (PCWorld). LG bestreitet Daueraufnahmen und sagt, Sprachsitzungen dauerten höchstens etwa 18 Sekunden und könnten gelegentlich Worte in der Nähe erfassen, nach einem Widerruf ende die Inhaltserkennung; zu den Lücken nennt LG keine Einzelheiten (18.09.2026). Eine unabhängige Nachprüfung oder ein Behördenverfahren fanden wir bis 25.10.2026 nicht; die gesichteten Medienberichte, auch der Stiftung Warentest, geben die Videos wieder, ohne nachzumessen.

Was du einstellen kannst

Die Menüwege stammen meist aus Verbrauchermedien und Fachpresse; weichen sie bei deinem Modell ab, helfen die Menüs „Datenschutz“ und „Nutzungsbedingungen“ oder das Handbuch.

Weg 1: die Inhaltserkennung

Am einfachsten bei der Einrichtung: optionale Zustimmungen ablehnen und kein Herstellerkonto anlegen, wenn du keines brauchst (Stiftung Warentest); laut LG bleiben die Grundfunktionen erhalten. Preis: weniger Empfehlungen und Komfort, bei LG laut Hersteller (September 2026) auch manche Sprachfunktionen; alles später einschaltbar.

Wo die Inhaltserkennung abgeschaltet wird, Stand Oktober 2026
HerstellerWeg laut Quelle
SamsungEinstellungen › „AGB & Datenschutz“, bei neueren Geräten „Allgemein › Datenschutz und Sicherheit“: die Haken bei den „Anzeigeinformationsdiensten“ und bei Werbung „auf Grundlage meiner Interessen“ entfernen, „PSID zurücksetzen“ (GIGA, Mai 2025). Samsung selbst verweist auf die „Datenschutzoptionen“ im Startmenü (Februar 2025).
LGEinstellungen › Allgemein › System › „Live Plus“ aus (test.de, Oktober 2026) und die „Vereinbarung zu Sehgewohnheiten“ sowie die „Vereinbarung zu interessenbasierter geräteübergreifender Werbung“ widerrufen (Namen laut LG, September 2026).
Sony mit Google TVEinstellungen › Systemeinstellungen › „Samba Interactive TV“ aus (test.de); unter „Datenschutz“ oder „Google-Dienste“ die Werbe-ID zurücksetzen (heise).
PhilipsAllgemeine Einstellungen › „Samba TV“ › deaktivieren (test.de).
PanasonicÄltere Modelle: Menü › Netzwerk › „Samba Interactive TV“ (test.de); Modelle 2026 mit Fire TV, Google TV oder TiVo (hifi.de): ungeprüft.
TCL, Hisense, andereIm Datenschutzbereich des Systems (Google TV, VIDAA, Fire TV) personalisierte Werbung und Tracking aus (heise); zur Inhaltserkennung keine Herstellerquelle gefunden.

Nach dem Abschalten verschwand der erkennbare Verkehr zur Inhaltserkennung in zwei Messungen weitgehend (IMC 2024; RTINGS, Juli 2026), anderer Hintergrundverkehr laut RTINGS nicht; bei Samsung blieb laut einer Vorabfassung der Northeastern University (US-Geräte, abgerufen 25.10.2026) in über 60 Prozent der Szenarien dazu passender, verschlüsselter Verkehr. Preis: weniger passende Empfehlungen; Werbung bleibt laut heise meist, nur weniger zugeschnitten. Grenze: Ob das bei deinem Gerät genauso wirkt, siehst du nicht.

Weg 2: die rote Taste

  • Für alle Sender: HbbTV in den Empfangs- oder Systemeinstellungen ausschalten (heise; so rät auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI) oder, falls angeboten, erst nach Druck auf die rote Taste laden lassen; laut heise verschwindet damit oft auch interaktive Werbung. Preis: Mediathek und interaktive Angebote per roter Taste fallen weg.
  • Je Sender: im Datenschutz-Fenster ablehnen, meist hinter der blauen Taste; 2023 stand die Auswahl bei allen zwölf gefundenen Fenstertypen zuerst auf „Akzeptieren“. Preis: Zeit, denn die Wahl gilt nur je Sender oder Sendergruppe. Grenze: Ob der Sender sich daran hält, siehst du nicht; Forschende fanden Sender, die einen Widerruf nicht umsetzten.

Am ganzen Gerät

  • Mikrofon und Kamera: Unterstützte LG-Modelle haben laut LG (September 2026) einen Schalter am Gerät für das eingebaute Mikrofon; das BSI rät, ungenutzte Mikrofone und Kameras abzuschalten; eine angeschlossene Kamera ziehst du ab. Preis: Sprachsteuerung nur per Taste oder gar nicht. Grenze: Das Mikrofon der Fernbedienung ist davon getrennt.
  • Ohne Internet: WLAN aus und Zugangsdaten löschen, Kabel ziehen oder den Fernseher im Router sperren (FRITZ!Box laut Hersteller: Internet › Filter, Heimnetz bleibt nutzbar; Oktober 2026); Fernsehen und HDMI laufen weiter. Preis: keine Apps, keine Mediathek, keine Sicherheitsupdates der Gerätesoftware (bei LG laut Kuketz-Blog in der Regel per USB-Stick möglich); test.de rät, nach dem Wiederverbinden sofort nach Updates zu sehen. Grenze: Geräte können Daten bis zur nächsten Verbindung zwischenspeichern (Europäischer Datenschutzausschuss).
  • DNS-Filter, für Geübte: Ein Filter der Namensauflösung (DNS) wie Pi-hole sperrt bekannte Werbe- und Tracking-Adressen, aber lückenhaft: Die beste geprüfte Liste kannte 2021 nur 44, 2022 dann 81 Prozent der gefundenen Tracking-Adressen der Sender, und manche Fernseher können ihn über fest eingetragene DNS-Server oder IP-Adressen umgehen (US-Messungen 2018 und 2026); gegen Ersteres hilft eine Sperre fremder DNS-Server im Router. Preis: Einrichtung und Pflege; laut einem Listenpfleger können Updates, auch Sicherheitsupdates, ausbleiben und Apps ausfallen.

Selbst prüfen

HexWarte prüft deinen Fernseher nicht; ein Häkchen heißt „von dir angegeben“, nicht „gemessen“.

Prüfliste für deinen Fernseher

Die Häkchen werden nicht gespeichert und nicht übertragen. Ausdrucken kannst du die Liste über den Druckdialog deines Browsers. Alle Punkte für alle Geräte: Prüfliste fürs Zuhause.

Was du dabei siehst — und was nicht:

  • Den Hinweis zur roten Taste beim Umschalten; fehlt er, heißt das nicht, dass nichts geladen wurde.
  • Im Datenschutz-Fenster eines Senders, ob „Ablehnen“ auf der ersten Ebene steht und Kästchen vorangekreuzt sind, nicht aber, ob deine Wahl beachtet wird.
  • Ohne Internet, welche Funktionen daran hängen, nicht aber, ob vorher Daten flossen.
  • Bei Fernsehern, die seit dem 1. Mai 2021 auf den Markt kommen, laut Verordnung im EU-Produktdatenblatt (QR-Code auf dem Energielabel), wie viele Jahre der Hersteller Software- und Firmware-Updates mindestens garantiert; nicht aber, ob sie wirklich kommen (was die Zahl bedeutet).
  • Im Router, ob der Fernseher online ist, auch im Standby, nicht aber, was er sendet. Wer die Namensauflösung (DNS) mitschreibt, etwa mit Pi-hole, sieht angefragte Adressen; die der Inhaltserkennung trugen in der britischen Messung „acr“ im Namen und verschwanden nach dem Abschalten. Anfragen an fest eingetragene DNS-Server und IP-Adressen fehlen dort.

Was in Deutschland rechtlich gilt

Smart-TVs zählen laut Europäischem Datenschutzausschuss und Datenschutzkonferenz, dem gemeinsamen Gremium der deutschen Datenschutzbehörden (beide 2024), zu den Endgeräten (Endeinrichtungen). Damit gilt § 25 TDDDG (seit 1. Dezember 2021): Speichern und Auslesen auf dem Fernseher brauchen deine Einwilligung, außer in engen Ausnahmen, etwa wenn es für einen ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt nötig ist; als Auslesen zählt laut Ausschuss auch, wenn die Herstellersoftware gespeicherte Daten an einen Server schickt. Mehr zu Einwilligungsfenstern: Wie Cookies dich über Websites hinweg verfolgen.

Wofür diese Angaben gelten

  • Für Deutschland, Stand 24. Oktober 2026; Herstellerangaben und Messungen aus Kanada oder den USA gelten hier nicht automatisch.
  • Für Fernseher allgemein, nicht für dein Modell: Funktionen und Menüs hängen von Hersteller, Baujahr, Betriebssystem und Updates ab.
  • Für die genannten Messgruppen; eine Messung der Inhaltserkennung an in Deutschland verkauften Geräten fehlt.
  • Ohne Messung: HexWarte misst keine Fernseher, scannt kein Heimnetz und kann nicht prüfen, ob deine Ablehnung beachtet wird.

Was dieser Artikel nicht sagt

  • Er bewertet keine Hersteller und Sender und empfiehlt keinen Kauf; genannt ist, wer in einem belegten Fall oder Menüweg vorkommt oder selbst Angaben zum Datenweg macht.
  • Er sagt nicht, was dein Fernseher gerade sendet; das ist ohne Eingriff ins Gerät nicht einsehbar.
  • Er ist keine Rechtsberatung, sondern fachliche Einordnung, Stand 24. Oktober 2026.
  • Streaming-Apps, Streaming-Sticks, Spielkonsolen und eingebaute Kameras behandelt er nicht.

Weiter

Im Lernlabor durchspielen, wer beim Fernseher was sieht →

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Begriffe dazu

Quellen

Tagliaro, Hahn, Sepe, Aceti, Lindorfer: I Still Know What You Watched Last Sunday — HbbTV-Messung (NDSS 2023) ↗Böttger u. a.: Privacy from 5 PM to 6 AM — Tracking im HbbTV-Ökosystem (IEEE/IFIP DSN 2025, Autorenkopie) ↗Anselmi u. a.: Watching TV with the Second-Party — A First Look at Automatic Content Recognition Tracking in Smart TVs (ACM IMC 2024) ↗RTINGS.com: Smart TV Tracking (07.07.2026, aktualisiert 17.07.2026) ↗Mammadov, Joshi, Dubois, Choffnes (Northeastern University): Watching the Watchers — Privacy Analysis of U.S. Smart TV Automatic Content Recognition (Vorabfassung, abgerufen 25.10.2026) ↗c’t 25/2018, Peter Siering: Clever oder tumb? Was Smart-TVs ins Internet übermitteln und wie leicht sie sich hacken lassen ↗Düsseldorfer Kreis: Orientierungshilfe zu den Datenschutzanforderungen an Smart-TV-Dienste (September 2015) ↗ZDF: Datenschutz-Erklärung, senderübergreifende Nutzungsmessung (abgerufen 24.10.2026) ↗AGF Videoforschung: System-Upgrade für die Bewegtbildmessung (18.09.2026) ↗LG Electronics: Datenschutz- und Sicherheitsgrundsatzerklärung (18.09.2026) ↗LG Ad Solutions (Alphonso): Site Privacy Policy (20.03.2023) ↗Alphonso: EU Smart TV Privacy Policy (Mai 2026) ↗Alphonso: EU Smart TV Datenschutzrichtlinie, deutsche Fassung (April 2025) ↗Samsung Ads und IAB Canada: Understanding ACR — A Samsung Ads guide for advertisers (2022) ↗Samsung US Support: Automatic Content Recognition (ACR) Feature ↗Samsung Newsroom Deutschland: Samsung zum Safer Internet Day (10.02.2025) ↗Samba TV: Your Privacy Handbook (23.10.2026) ↗Stiftung Warentest: Smart TV — Spioniert mich mein Fernseher aus? (03.10.2026) ↗Gamers Nexus (YouTube): 216,000,000 Spy TVs – The LG Smart TV Problem (06.09.2026) ↗Gamers Nexus (YouTube): LG Says We’re Fake News (12.09.2026) ↗heise online: Security-Angriff: LG-Fernseher auf Dauersendung (09.09.2026) ↗Malwarebytes: LG TV flaws could let attackers listen in, even in standby mode (07.09.2026, Nachtrag 10.09.2026) ↗PCWorld: 5 ways to stop smart TV snooping by LG and others (10.09.2026) ↗heise tipps+tricks: Werbung auf Smart-TVs blockieren – geht das? (11.06.2026) ↗FRITZ!: Volle Kontrolle — Kindersicherung und Gerätesperre sichern das Heimnetz (abgerufen 25.10.2026) ↗Mazhar, Shafiq (University of Iowa): Characterizing Smart Home IoT Traffic in the Wild (arXiv, Fassung vom 31.03.2020) ↗Pi-hole-Dokumentation: Fritz!Box (DE), DNS-Anfragen nur vom Pi-hole erlauben (Stand 05.07.2026) ↗Perflyst: PiHoleBlocklist, Sperrliste SmartTV.txt (Kopfzeile „Version: 13July2023v1“, abgerufen 25.10.2026) ↗GIGA: Samsung-TV — Werbung ausschalten (08.05.2025) ↗hifi.de: Panasonic — neuer Partner beim TV-Lineup 2026 (02.03.2026) ↗Kuketz-Blog: Smart-TVs — Wenn der Fernseher zum Überwachungsgerät wird (10.09.2026) ↗BSI: Smart TV — So nutzen Sie Apps, Streaming & Co. sicher ↗Bundeskartellamt: Sektoruntersuchung Smart-TVs (01.07.2020) ↗Bundeskartellamt: Sektoruntersuchung Smart-TVs, Bericht nach § 32e GWB (Juli 2020) ↗Texas Attorney General: Einigung mit Samsung (26.02.2026) ↗Texas Attorney General: Einigung mit LG, Stand der übrigen Verfahren (11.05.2026) ↗State of Texas v. LG Electronics U.S.A.: Agreed Final Judgment and Permanent Injunction (2026) ↗BleepingComputer: Samsung TVs to stop collecting Texans’ data without express consent (01.03.2026) ↗EU: Delegierte Verordnung (EU) 2019/2013, Energielabel für elektronische Displays, Anhang V Tabelle 4 Nr. 21 (05.12.2019) ↗EU: Delegierte Verordnung (EU) 2021/340, Änderung von Anhang V Tabelle 4 Nr. 21 der Verordnung (EU) 2019/2013: Angabe in Jahren, gilt seit 01.05.2021 ↗§ 25 TDDDG (gesetze-im-internet.de) ↗EDSA: Leitlinien 2/2023 zum technischen Anwendungsbereich von Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-Richtlinie, Version 2.0 (07.10.2024) ↗DSK: Orientierungshilfe Digitale Dienste, Version 1.2 (November 2024) ↗Art. 7 DSGVO: Bedingungen für die Einwilligung (Textwiedergabe dsgvo-gesetz.de) ↗Art. 15 DSGVO: Auskunftsrecht der betroffenen Person (Textwiedergabe dsgvo-gesetz.de) ↗Art. 77 DSGVO: Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Textwiedergabe dsgvo-gesetz.de) ↗

Geprüft am 24. Oktober 2026. Die Einordnung ist eine fachliche Bewertung, keine Rechtsberatung. Einen Fehler gefunden? Die Kontaktdaten stehen im Impressum.