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BEGRIFF

Gerätesoftware (Firmware)

Die Software, die im Gerät selbst läuft — in der Kamera, im Saugroboter oder im Router —, im Unterschied zur App auf deinem Smartphone und zu den Diensten auf den Servern des Herstellers.

Auch bekannt als: Firmware

In Ruhe erklärt

Zu einem vernetzten Gerät können drei Teile gehören, die getrennt gepflegt werden: die Gerätesoftware, die App, mit der du es bedienst, und die Dienste auf den Servern des Herstellers. Sie können unabhängig voneinander enden. Bose etwa hat zum Ende seines Cloud-Supports für SoundTouch-Lautsprecher im Mai 2026 die App noch einmal angepasst, damit Grundfunktionen ohne Cloud laufen; Sicherheits- und Softwareupdates für die Lautsprecher selbst gibt es seitdem nicht mehr.

Updates der Gerätesoftware schließen Lücken, die schon bekannt sind. Für ein vernetztes Gerät, das keine Updates mehr bekommt, rät das BSI zum Austausch. Für Geräte, die ab dem 11. Dezember 2027 auf den Markt kommen, verlangt die Cyberresilienz-Verordnung kostenlose Sicherheitsupdates, soweit machbar getrennt von neuen Funktionen und, wo es passt, automatisch als Voreinstellung, die sich einfach abschalten lässt.

Was in der Gerätesoftware steckt und ob ein Update wirklich ankommt, kannst du von außen nicht prüfen. Wie viele Jahre Updates zugesagt sind, steht bisher nur bei zwei Gruppen im EU-Produktdatenblatt: bei Fernsehern und Monitoren, die seit dem 1. Mai 2021 auf den Markt kommen, für Software- und Firmware-Updates, bei Smartphones und Tablets seit dem 20. Juni 2025 für Updates des Betriebssystems.

Was es nicht bedeutet

Die häufigsten Irrtümer — auch auf seriösen Seiten.
  • Ein App-Update ist kein Update der Gerätesoftware: App und Gerät können getrennt gepflegt werden und getrennt enden.
  • Nicht dasselbe wie die Hersteller-Cloud: Deren Dienste laufen auf Servern des Herstellers, nicht auf deinem Gerät. Fallen sie weg, bleibt nur, was die Gerätesoftware selbst kann.
  • Ein Funktionsupdate ist kein Sicherheitsupdate. Die Cyberresilienz-Verordnung verlangt für Geräte, die ab Dezember 2027 auf den Markt kommen, beides soweit machbar getrennt zu liefern.

Quellen

Stand dieses Eintrags: 24. Oktober 2026. Die Einordnung ist eine fachliche Bewertung, keine Rechtsberatung.

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