In Ruhe erklärt
Der Begriff stammt aus der Cyberresilienz-Verordnung der EU. Der Hersteller legt den Zeitraum so fest, dass er die voraussichtliche Nutzungsdauer des Geräts widerspiegelt: mindestens fünf Jahre, kürzer nur, wenn das Gerät voraussichtlich kürzer genutzt wird. Laut unverbindlicher Leitlinie der EU-Kommission ist das eine Untergrenze, kein Regelwert; für Router und Betriebssysteme etwa sollen Hersteller länger unterstützen. Jedes Sicherheitsupdate muss nach seiner Bereitstellung mindestens zehn Jahre abrufbar bleiben oder bis zum Ende des Zeitraums, je nachdem, was länger dauert.
Das Enddatum, mindestens Monat und Jahr, muss beim Kauf leicht zu finden sein: auf dem Gerät, auf der Verpackung oder digital. Laut unverbindlichen Erläuterungen der EU-Kommission gilt es je Exemplar: Es zählt, wann das einzelne Gerät auf den Markt kam, nicht das Modell, und ein Händler darf Restbestände auch nach Ablauf ihres Zeitraums noch verkaufen. Für Geräte, die vor dem 11. Dezember 2027 auf den Markt kamen, gilt die Pflicht nur, wenn sie danach wesentlich verändert werden; im Regal stehen können sie trotzdem.
Bis dahin ist eine Angabe zur Update-Dauer nur für zwei Gruppen Pflicht: für Fernseher und Monitore, die seit dem 1. März 2021 auf den Markt kommen, und für Smartphones und Tablets seit dem 20. Juni 2025. Sie steht im EU-Produktdatenblatt, bei Fernsehern und Monitoren seit dem 1. Mai 2021 als Zahl der Jahre (davor als Enddatum), gezählt ab dem Tag, an dem die letzte Einheit des Modells auf den Markt kam.