In Ruhe erklärt
Das Kennzeichen besteht nach § 55 BSI-Gesetz aus zwei Teilen: der Erklärung des Herstellers, dass sein Produkt für eine festgelegte Dauer bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllt, und einer Sicherheitsinformation des BSI. Der Hersteller verpflichtet sich, Schwachstellen zu melden, ohne Verzögerung zu beheben und Updates bereitzustellen. Geprüft hat er selbst oder eine Prüfstelle, die er beauftragt; das BSI prüft die Angaben auf Schlüssigkeit, zunächst ohne technische Prüfung. Danach kann seine Marktaufsicht stichprobenartig oder auf Hinweise prüfen und das Kennzeichen als letzte Konsequenz entziehen.
QR-Code oder Kurzlink führen zu einer Seite auf bsi.bund.de mit Laufzeit, Anforderungen und Stand: ob Lücken bekannt sind, ob ein Update bereitsteht, ob die Laufzeit abgelaufen oder das Kennzeichen zurückgezogen ist. Führt der Code nicht dorthin und steht das Produkt auch nicht im Verzeichnis des BSI, ist das Kennzeichen laut BSI gefälscht. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre für Breitbandrouter und fünf Jahre etwa für smarte Verbrauchergeräte, mobile Endgeräte und smarte Sicherheitstechnik; danach erlischt die Freigabe.
Am 24. Oktober 2026 standen im Verzeichnis 957 Einträge von 20 Herstellern, darunter kein Mähroboter. Ein fehlendes Kennzeichen heißt deshalb nur: keine Angabe, nicht unsicher.