Lokal & kontrolliert
BEGRIFF

§ 25 TDDDG

Die deutsche Regel, die für jeden Zugriff auf dein Endgerät eine Einwilligung verlangt — unabhängig davon, ob dabei personenbezogene Daten anfallen.

Auch bekannt als: Cookie-Paragraf, früher § 25 TTDSG

In Ruhe erklärt

Diese Vorschrift ist der eigentliche Grund für die Zustimmungsbanner. Sie betrifft nicht nur Cookies: Erfasst ist jedes Speichern von Informationen auf deinem Gerät und jeder Zugriff auf dort bereits gespeicherte Informationen.

Entscheidend ist, dass es nicht darauf ankommt, ob die Information personenbezogen ist. Die Regel schützt die Endeinrichtung selbst — also dein Gerät als deinen Bereich.

Ausnahmen gibt es nur zwei: Der Zugriff ist technisch unbedingt erforderlich, um einen ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen, oder er dient allein der Übertragung. Bequemlichkeit oder Reichweitenmessung zählen nicht dazu.

Warum das zählt

Das ist die Trennlinie, an der die ganze Plattform aufgebaut ist: Was ohnehin beim Server ankommt, ist etwas anderes als das, was ein Skript aus deinem Gerät liest.

Was es nicht bedeutet

Die häufigsten Irrtümer — auch auf seriösen Seiten.
  • Das Gesetz hieß früher TTDSG und wurde 2024 in TDDDG umbenannt. Der Inhalt des Paragrafen blieb.
  • Die Vorschrift betrifft nicht die IP-Adresse, die dein Gerät ohnehin sendet, damit die Seite ankommt. Für die gilt das Datenschutzrecht — siehe Berechtigtes Interesse.
  • Eine Sammelzustimmung für „alles auf einmal“ ist keine wirksame Einwilligung.