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BEGRIFF

Berechtigtes Interesse

Eine Rechtsgrundlage ohne Einwilligung — aber nur, wenn eine ausgeschriebene Abwägung zu deinen Gunsten ausfallen kann.

Auch bekannt als: Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO

In Ruhe erklärt

Nicht jede Verarbeitung braucht ein Häkchen. Es gibt Fälle, in denen ein berechtigtes Interesse genügt. Dafür sind drei Dinge zu prüfen: Gibt es ein legitimes Interesse? Ist die Verarbeitung dafür erforderlich? Und überwiegen deine Interessen und Rechte nicht doch?

Diese Abwägung muss vor der Verarbeitung erfolgen und nachvollziehbar dokumentiert sein. Sie ist keine Formsache, an der man sich vorbeischreiben kann.

HexWarte stützt die sofort sichtbaren Verbindungsangaben darauf: Sie sind ohnehin beim Server angekommen, sie werden nicht gespeichert, nicht weitergegeben und nicht zu einem Profil verbunden — und der Zweck ist gerade, dir das vor Augen zu führen. Die vollständige Abwägung steht in den Projektunterlagen.

Warum das zählt

Weil „berechtigtes Interesse“ oft als Freibrief benutzt wird. Es ist das Gegenteil: eine Grundlage, die Begründungsarbeit verlangt.

Was es nicht bedeutet

Die häufigsten Irrtümer — auch auf seriösen Seiten.
  • Berechtigtes Interesse ist keine Einwilligung. Es darf nie für etwas herhalten, das eine Einwilligung braucht — etwa für Zugriffe auf dein Gerät, siehe § 25 TDDDG.
  • Gegen eine Verarbeitung auf dieser Grundlage kannst du Widerspruch einlegen. Das ist ein echtes Recht, kein Hinweis.