Kurz gesagt
Nicht ohne Vorarbeit: Erst sicherst du, nimmst Speicher- und SIM-Karten heraus und löst das Gerät aus deinem Konto, dann setzt du es mit Internetverbindung zurück und prüfst die Geräteliste. Bei aktuellen Smartphones genügt das Zurücksetzen laut dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) normalerweise gegen einfachen Zugriff; bei smarten Lautsprechern, Fernsehern und ähnlichen Geräten ist weniger Verlass darauf, deshalb änderst du danach dein WLAN-Passwort, wenn das Gerät es kannte. Abgeben kannst du Altgeräte kostenlos am Wertstoffhof und bei großen Händlern — das Löschen bleibt deine Sache.
Worum es geht
Wer ein Gerät nach dir bekommt, erhält alles, was noch darauf ist — verkauft, verschenkt oder entsorgt. Deine Daten und Zugänge stecken an drei Stellen: im Gerät samt Speicherkarte, in der Hersteller-Cloud, mit der es über dein Konto verbunden ist, und im gespeicherten WLAN-Passwort.
Ob heutige Modelle betroffen sind, zeigen die Fälle nicht.
Was du brauchst
- Das Gerät, geladen und online; für Android-Smartphones nennt Google mindestens 70 % Akku.
- Deine Zugangsdaten. Nach einer Änderung des Google-Passworts wartest du laut Pixel-Hilfe 24 Stunden mit dem Zurücksetzen.
- Dein Zuhause und etwas Vorlauf: Fern von vertrauten Orten verlangen iPhone und manche Android-Geräte mit Diebstahlschutz zum Löschen Gesicht oder Fingerabdruck, und das iPhone schaltet den Schutz dort erst nach einer Wartezeit ab.
1. Sichern und Karten herausnehmen
Lege ein Backup an und übertrage die Codes deiner Zwei-Faktor-Anmeldung, in Google Authenticator etwa über „Codes übertragen“. Lösche Raumkarten und Aufnahmen in der Hersteller-App, solange das Gerät verbunden ist. Auf dem iPhone löschst du dagegen nichts einzeln, solange du bei iCloud angemeldet bist: Laut Apple verschwindet es dann dauerhaft, auch aus iCloud; das ganze Gerät löschst du in Schritt 2.
Nimm Speicher- und SIM-Karten heraus. Formatieren löscht laut BSI nicht sicher; eine Speicherkarte, die du entsorgst, kannst du zerbrechen.
2. Aus dem Konto lösen, dann online zurücksetzen
Bei Smartphones ist das Abmelden unverzichtbar: Sonst können Aktivierungssperre oder Geräteschutz den Käufer nach dem Zurücksetzen aussperren. Warum die Reihenfolge zählt, zeigte die Echo-Studie: Nur in der App gelöscht, behielt ein Echo Dot seine WLAN-Zugangsdaten; ohne Internetverbindung zurückgesetzt, blieb er in der Cloud an das alte Konto gebunden.
3. Kontrollieren, was das Zurücksetzen nicht schafft
Bei aktuellen Smartphones und Tablets genügt das Zurücksetzen laut BSI normalerweise gegen einfachen Zugriff. Smartphones und Tablets, die seit dem 20.06.2025 in der EU neu in den Handel kommen, müssen ihre Daten laut Verordnung (EU) 2023/1670 verschlüsseln und den Schlüssel beim Zurücksetzen sicher löschen. Bei älteren kann es reichen, muss aber nicht (BSI); die Verbraucherzentrale rät, vorher die Verschlüsselung einzuschalten, den Speicher mit belanglosen Daten zu füllen und den Vorgang zu wiederholen.
Bei anderen Geräten ist weniger Verlass darauf: In der Echo-Studie lagen auch bei drei weiteren Modellen Nutzerdaten unverschlüsselt im Speicher (kleine Stichprobe), und beim Fernseher löscht das Zurücksetzen laut BSI „nicht immer“ alles. Sieh nach, ob WLAN-Zugang, Konten und Apps weg sind, lösche Reste von Hand und frag sonst den Hersteller.
4. Geräteliste prüfen, Löschung verlangen
Prüfe in der Geräteliste deines Kontos, ob das Gerät verschwunden ist, sonst entferne es dort: bei Apple unter account.apple.com › Geräte, bei Google unter „Sicherheit und Anmeldung“ › „Meine Geräte“, bei Smart-Home-Geräten in der App. Ein noch angemeldetes Apple-Gerät kann laut Apple nach einer Internetverbindung wieder auftauchen.
Ein gelöschtes Konto heißt nicht automatisch gelöschte Daten. Die DSGVO gilt nicht für deine rein persönliche oder familiäre Nutzung (Art. 2 Abs. 2 lit. c), wohl aber für den Hersteller, der dafür seine Cloud bereitstellt (Erwägungsgrund 18). Von ihm kannst du nach Art. 17 DSGVO die Löschung deiner personenbezogenen Daten verlangen, sofern einer der dort genannten Gründe vorliegt. Wie, steht in Daten anfordern: was dein Gerät über dich gespeichert hat.
5. WLAN-Passwort ändern, wenn das Gerät es kannte
Ein neues WLAN-Passwort sorgt dafür, dass ausgelesene Zugangsdaten nicht mehr in dein Netz führen. In Echo-Dot-Testgeräten blieben WLAN-Zugangsdaten trotz Zurücksetzen gespeichert, und die Verbraucherzentrale nennt sie als Spur, die nicht auf verkauften Smart-Home-Geräten bleiben soll; der Rat selbst ist eine Folgerung daraus, keine Behördenempfehlung. Der Preis: Du verbindest alle eigenen Geräte neu. Gegen andere Reste hilft es nicht.
6. Kostenlos abgeben
Altgeräte gehören nicht in den Restmüll (§ 10 ElektroG). Kostenlos nehmen sie der Wertstoffhof (§ 13) und große Händler zurück (§ 17): Läden ab 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte, Lebensmittelhändler ab 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten, und Onlinehändler ab 400 m² Lager- und Versandfläche. Sie nehmen beim Neukauf ein gleichartiges Altgerät zurück und kleine Geräte, die in keiner Abmessung größer als 25 cm sind, auch ohne Kauf, höchstens drei je Geräteart. Entnehmbare Batterien und Lampen nimmst du vorher heraus.
Offizielle Rückgabestellen müssen das Symbol nach Anlage 3a zeigen, das seit 01.01.2026 gesetzlich festgelegt ist (§ 18a). Abgegebene Geräte dürfen zur Wiederverwendung aussortiert werden (§ 14), funktionsfähige Handys werden laut Verbraucherzentrale aufbereitet und weiterverkauft. Das Löschen ist deine Sache: Kommunen, Händler und Hersteller müssen dich darauf hinweisen (§ 18), ein Bußgeld für Privatleute sieht das Gesetz nicht vor (§ 45).
7. Gebraucht gekauft: den Vorbesitzer aussperren
Ein iPhone oder iPad ist laut Apple nutzbar, wenn beim Einschalten der Begrüßungsbildschirm erscheint; Codesperre oder Home-Bildschirm heißen: nicht gelöscht. Kauf es laut Apple erst, wenn der Verkäufer es gelöscht hat. Fragt das Gerät dann nach einem fremden Apple Account, muss der Verkäufer es daraus entfernen. Richtest du es trotzdem ungelöscht ein, tippe bei „iCloud-Daten von diesem iPhone zusammenführen?“ auf „Zurück“, sonst landen seine Daten in deiner iCloud.
Verlangt ein Android-Gerät nach dem Zurücksetzen ein fremdes Google-Konto oder die alte Displaysperre, ist der Geräteschutz aktiv; der Verkäufer muss sein Konto entfernen. Smarte Lautsprecher, Kameras und Roboter setzt du selbst zurück, richtest sie mit eigenem Konto ein und siehst nach, wer in der App Zugriff hat. Wie lange das Gerät noch Updates bekommt, klärst du wie in Vor dem Kauf: Updates, Cloud-Zwang und Prüfzeichen richtig lesen.
Was du siehst, wenn es geklappt hat
- Das Gerät fehlt in der Geräteliste deines Kontos; Google zeigt die Sitzung als „Abgemeldet“.
- Ein gelöschtes iPhone startet mit dem Begrüßungsbildschirm, ein Android-Gerät ohne Frage nach deinem Konto.
- Nicht sehen kannst du, ob Reste im Speicher oder beim Hersteller bleiben.
Wenn etwas nicht klappt
- Das Gerät ist defekt: In der Echo-Studie enthielten alle 13 defekt verkauften Geräte noch sämtliche Daten. Entferne es mindestens aus dem Konto und ändere das WLAN-Passwort. Einen Datenträger, der sich nicht löschen lässt, rät das BSI zu zerstören — bei SSD und USB-Stick die Speicherchips, mit Schutzbrille, nie in der Mikrowelle.
- Das Gerät ist schon weg und nicht gelöscht: Bitte den neuen Besitzer, es zu löschen. Ein verlorenes Apple-Gerät löschst du über „Geräte suchen“ auf iCloud.com, ein Android-Gerät über „Mein Gerät finden“, falls die Funktion aktiv ist und es eingeschaltet, online und angemeldet ist. Entferne es danach aus der Geräteliste und ändere dein Passwort; bei Verdacht auf fremden Zugriff hilft Konto oder Gerät gehackt? Die ersten Schritte.
Was sich nicht rückgängig machen lässt
Zurücksetzen lässt sich nicht umkehren; dein Rückweg ist das Backup aus Schritt 1. Eine Ring-Übertragung („Eigentümerschaft übertragen“) lässt sich laut Ring nicht rückgängig machen. Codes in Google Authenticator, die weder synchronisiert noch übertragen sind, gehen verloren: Dann musst du laut Google jede Website einzeln aufrufen und neu verknüpfen.
So prüfst du nach
Sieh einige Tage später noch einmal in die Gerätelisten: Das Gerät darf nicht wieder auftauchen, sonst ist es noch angemeldet. Die Häkchen unten sind deine Angabe, keine Messung.
Abgeben und gebraucht kaufen
Die Häkchen werden nicht gespeichert und nicht übertragen. Ausdrucken kannst du die Liste über den Druckdialog deines Browsers. Alle Punkte für alle Geräte: Prüfliste fürs Zuhause.
Was dieser Artikel nicht sagt
- HexWarte misst keine Geräte und kann nicht feststellen, ob eines wirklich leer ist.
- Menüwege: Stand Oktober 2026 laut den genannten Herstellerhilfen; für Fernseher, Mietrouter und viele Apps nicht geprüft.
- Keine Rechtsberatung, etwa zur Gewährleistung beim Gebrauchtkauf oder zu Daten des Vorbesitzers, die du findest.
- Autos mit Hersteller-App behandelt die Anleitung nicht; laut einer Herstellerbefragung des ADAC (2021) können Nutzerkonten dort nach einem Halterwechsel aktiv bleiben.
- Genannte Hersteller belegen Menüwege und Fälle, keine Bewertung.
Weiter
In der Prüfliste fürs Zuhause abhaken, was vor und nach der Abgabe erledigt ist →Passende Artikel
Begriffe dazu
Quellen
BSI: Daten auf Festplatten, Datenträgern und Smartphones sicher löschen (abgerufen 24.10.2026) ↗BSI: Smart TV, Abschnitt „Alte Geräte entsorgen“ (abgerufen 24.10.2026) ↗Giese/Noubir (Northeastern University): Amazon Echo Dot or the Reverberating Secrets of IoT Devices, WiSec ’21 (2021) ↗CVE-Programm: CVE-2021-37436 (veröffentlicht 24.07.2021, aktualisiert 04.08.2024) ↗Gizmodo: Bericht zur Echo-Studie mit Stellungnahme von Amazon (02.07.2021) ↗TechCrunch: Ecovacs home robots can be hacked to spy on their owners, researchers say (09.08.2024, ergänzt 14.08.2024) ↗TechCrunch: Ecovacs says it will fix bugs that can be abused to spy on robot owners (22.08.2024) ↗SmarthomeAssistent.de: ECOVACS – Statement wegen Datensicherheit (13.08.2024) ↗Apple: Was zu tun ist, bevor du dein iPhone oder iPad verkaufst, weitergibst oder in Zahlung gibst (12.06.2026) ↗Apple: Was passiert, wenn du „Sign Out But Don’t Erase“ (Abmelden, aber nicht löschen) wählst? (22.09.2026) ↗Apple: Aktivierungssperre für iPhone und iPad (01.05.2026) ↗Apple: Geräte überprüfen, die bei deinem Apple Account angemeldet sind (21.09.2026) ↗Apple: Schutz für gestohlene Geräte für das iPhone (31.03.2026) ↗Google: Verhindern, dass andere Personen ohne Ihre Erlaubnis Ihr Gerät verwenden (abgerufen 24.10.2026) ↗Google: Konten auf Android-Geräten hinzufügen oder entfernen (abgerufen 24.10.2026) ↗Google: Android-Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen (abgerufen 24.10.2026) ↗Google: Google Pixel auf die Werkseinstellungen zurücksetzen (abgerufen 24.10.2026) ↗Google: Ihre privaten Daten vor Diebstahl schützen (abgerufen 24.10.2026) ↗Google: Verlorenes Android-Gerät orten, sperren oder Daten darauf löschen (abgerufen 24.10.2026) ↗Google: Geräte mit Kontozugriff ansehen (abgerufen 24.10.2026) ↗Google: Bestätigungscodes mit Google Authenticator abrufen (abgerufen 24.10.2026) ↗Google: Smart Speaker oder Smart Display von Google auf die Werkseinstellungen zurücksetzen (abgerufen 24.10.2026) ↗Google: Zuhause und Geräte in der Google Home App organisieren (abgerufen 24.10.2026) ↗Samsung: Trade-In, Fragen zum Versand (abgerufen 24.10.2026) ↗Amazon: So meldest du ein Amazon-Gerät ab (abgerufen 24.10.2026) ↗Amazon: Einen Echo Dot (2., 3., 4. oder 5. Generation) zurücksetzen (abgerufen 24.10.2026) ↗Ring: Eigentumsübertragung für ein Ring-Gerät (abgerufen 24.10.2026) ↗Roborock: Wie setze ich meinen Roborock S-Reihe Saugroboter auf die Werkseinstellungen zurück? (28.09.2021) ↗ElektroG § 10: Getrennte Erfassung (abgerufen 24.10.2026) ↗ElektroG § 13: Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (abgerufen 24.10.2026) ↗ElektroG § 14, Abs. 4 in der Fassung ab 01.01.2026 (abgerufen 24.10.2026) ↗ElektroG § 17: Rücknahmepflicht der Vertreiber (abgerufen 24.10.2026) ↗ElektroG § 18: Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten (abgerufen 24.10.2026) ↗ElektroG § 18a: Kennzeichnung und Hinweispflichten an Sammel- und Rücknahmestellen (in Kraft seit 01.01.2026) ↗ElektroG § 45: Bußgeldvorschriften (abgerufen 24.10.2026) ↗Verbraucherzentrale: Smartphone und Laptop verkaufen – Wie Sie Ihre Daten sicher löschen (09.02.2026) ↗Verbraucherzentrale: Wohin mit dem alten Handy? (09.02.2026) ↗Verbraucherzentrale: Smart Home – das intelligente Zuhause (24.02.2026) ↗Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 2, Art. 17 und Erwägungsgrund 18 ↗Verordnung (EU) 2023/1670 (Ökodesign für Smartphones und Slate-Tablets), Anhang II (gilt ab 20.06.2025) ↗ADAC: Wie einfach lassen sich Smartphone-Daten im Auto löschen? (März 2021) ↗ Geprüft am 24. Oktober 2026. Die Einordnung ist eine fachliche Bewertung, keine Rechtsberatung. Einen Fehler gefunden? Die Kontaktdaten stehen im Impressum.