In Ruhe erklärt
Der Router stellt neben deinem gewohnten WLAN ein zweites bereit, bei manchen Modellen auch für Geräte am Kabel. Wer sich dort anmeldet, kommt laut den Herstellern ins Internet, aber nicht an Geräte im Heimnetz; die freiwillige technische Richtlinie des BSI für Router verlangt zusätzlich, dass die Router-Einstellungen von dort nicht erreichbar sind. Das BSI empfiehlt ein solches Netz ausdrücklich auch für smarte Geräte wie Saugroboter, Rollladensteuerungen oder Türklingeln. Bietet der Router kein eigenes Netz für sie, soll das Gästenetz dann nur ihnen dienen, und die Zugangsdaten gehen nicht an Dritte.
Genormt ist die Trennung nicht; jeder Hersteller setzt sie selbst um. Bei manchen Routern hängt sie an einem Haken, ein „IoT-Netz“ ist nicht automatisch getrennt, und im Forschungspapier AirSnitch (Fachkonferenz NDSS, Februar 2026) ließ sie sich bei allen fünf getesteten Heimroutern teilweise umgehen — von jemandem, der das WLAN- oder Gästepasswort kennt und in Funkreichweite ist. Ein Gästenetz ist deshalb eine sinnvolle Hürde, keine Mauer.
Was dabei verloren geht: Funktionen, bei denen sich Geräte im selben Netz finden müssen, reichen nicht über die Netzgrenze — etwa Streamen vom Handy auf den Fernseher oder das Hinzufügen von Geräten mit dem gemeinsamen Smart-Home-Standard Matter. Geräte, die zusammenarbeiten, gehören deshalb gemeinsam in ein Netz.