In Ruhe erklärt
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Zähler und einem Kommunikationsgerät (Smart-Meter-Gateway), das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein muss und nur verschlüsselt kommuniziert. Bei Haushalten hält es den Zählerstand alle 15 Minuten fest, 96 Werte am Tag, und schickt sie laut Bundesnetzagentur einmal täglich an den Messstellenbetreiber, das Unternehmen, das den Zähler betreibt. Von dort gehen sie standardmäßig an Netzbetreiber und Lieferant, bei Haushalten bis 6.000 Kilowattstunden ohne steuerbares Gerät wie Wärmepumpe oder Wallbox und ohne eigene Erzeugungsanlage unter einer Nummer statt des Namens (pseudonymisiert).
Pflicht ist es bei mehr als 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch, bei einer Vereinbarung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz, etwa für Wärmepumpe oder private Wallbox, und bei Erzeugungsanlagen über 7 Kilowatt. In allen anderen Fällen darf der örtlich zuständige (grundzuständige) Messstellenbetreiber es einbauen; verhindern können weder Mieter noch Eigentümer den Einbau (§ 36 Abs. 3 Messstellenbetriebsgesetz). Am 30. Juni 2026 hatten laut Bundesnetzagentur 5,9 Prozent der rund 54 Millionen Zählerplätze in Deutschland eines.
Deine eigenen Werte muss der Messstellenbetreiber dir in einer App innerhalb von 15 Minuten bereitstellen; widersprichst du der App, bekommst du gegen ein einmaliges Entgelt eine Anzeige vor Ort (§ 61). Messwerte müssen spätestens drei Jahre nach Ende des Kalenderjahres gelöscht oder anonymisiert werden (§ 60 Abs. 6).