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Getarnte Spionagegeräte: was in Deutschland verboten ist

Versteckte Kameras, Abhörfunktionen und Datenbrillen: was § 8 TDDDG verbietet, was strafbar ist und was du selbst erkennen kannst

Geprüft am 24. Oktober 2026 · etwa 9 Minuten Lesezeit

Kurz gesagt

Verboten sind getarnte Kameras und Mikrofone, die Daten senden können und sich durch ihre Tarnung oder ihre Funktionsweise besonders eignen und dazu bestimmt sind, Menschen unbemerkt abzuhören oder aufzunehmen (§ 8 TDDDG). Herstellen und Anbieten im Handel sind strafbar. Der Besitz ist verboten, aber weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit; die Bundesnetzagentur kann ihn untersagen und die Vernichtung verlangen. Kinderuhren mit Abhörfunktion stuft sie als verboten ein, Saugroboter und Datenbrillen nur, wenn man die Aufnahme nicht eindeutig erkennt oder jemand heimlich zugreifen kann; ein Futterautomat mit Kamera darf laut Gericht vorerst weiter verkauft werden. Heimliche Aufnahmen können mit jedem Gerät strafbar sein.

Was das Gesetz verbietet

Das Verbot steht seit dem 1. Dezember 2021 als § 8 im Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), demselben Gesetz, in dem auch die Cookie-Regel steht; vorher stand es im Telekommunikationsgesetz. Es gilt für Besitz, Herstellung, Handel und Einfuhr, wenn alle drei Merkmale zusammenkommen:

  • Das Gerät kann Daten senden oder empfangen, etwa über WLAN, Bluetooth oder Mobilfunk (Telekommunikationsanlage).
  • Es ist getarnt: Es sieht aus wie etwas anderes oder steckt in einem Alltagsgegenstand.
  • Es ist deshalb oder wegen seiner Funktionsweise besonders geeignet und dazu bestimmt, andere unbemerkt abzuhören oder aufzunehmen. Als dazu bestimmt gilt es vor allem, wenn Betroffene beim normalen Gebrauch nicht eindeutig erkennen können, dass es abhören oder aufnehmen kann.

Gerätearten nennt das Gesetz nicht. Offen ist, ob Geräte ohne jede Übertragung erfasst sind, etwa eine getarnte Kamera mit Speicherkarte: Die Bundesnetzagentur stellt in allen geprüften Texten darauf ab, ob ein Gerät sendet.

Besitz verboten, aber nicht strafbar

Was droht, Stand 24.10.2026
HandlungFolge
Herstellen, im Handel anbieten (auf dem Markt bereitstellen)Straftat: bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, fahrlässig bis zu einem Jahr (§ 27 TDDDG)
Öffentlich damit werben, dass ein Gerät heimlich abhören oder filmen kannOrdnungswidrigkeit: Geldbuße bis 10.000 Euro (§ 28 TDDDG)
Besitzen, einführenverboten, aber weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit; die Bundesnetzagentur kann den Besitz untersagen, die Vernichtung verlangen und mit dem Zoll die Einfuhr unterbinden

Den Besitz hat der Gesetzgeber bewusst straffrei gestellt: Wer etwa im europäischen Ausland ein vernetztes Produkt legal kauft, soll laut Gesetzesbegründung nicht in Verdacht geraten. Bis Ende November 2021 war auch der Besitz strafbar; ältere Ratgeber meinen dieses alte Recht.

Welche Geräte die Bundesnetzagentur meint

Entscheidend ist laut ihrer Pressemitteilung vom 29.11.2024, „dass die Aufnahmesituation für die aufgenommene Person eindeutig erkennbar ist“, etwa an einem Licht oder Ton, und dass niemand heimlich per Funk zugreifen kann.

Einordnung der Bundesnetzagentur (Pressemitteilung vom 29.11.2024, wo nicht anders genannt)
GerätEinordnung
Versteckte Kameras oder Mikrofone in Leuchtmitteln, Steckdosen, Weckern, Rauchmeldernverboten (Tätigkeitsbericht, Dezember 2025)
Kinderuhren mit Abhörfunktionverboten; die Ortung ist zulässig (Faltblatt, Juli 2024)
Saugroboter mit Kamera oder Mikrofon„dann nicht erlaubt“, wenn sie heimlich Bild oder Ton übertragen können; entscheidend ist ein Signal bei der Aufnahme
Futterautomaten mit Kamera oder Mikrofon„unter Umständen verboten“, wenn sie unbemerkt aufnehmen und per WLAN oder Bluetooth übertragen
Kameras in Lampen oder Türklingelnnur erlaubt, wenn sie gut sichtbar sind und keine heimlichen Aufnahmen ermöglichen
Datenbrillenbetroffen, wenn sie beim Fotografieren oder Filmen kein Licht- oder Tonsignal geben
Spielzeug ohne Internetverbindung, das nichts überträgtnicht verboten (Pressemitteilung, Dezember 2022)

Das ist Auslegung der Behörde, nicht Gesetzestext: Ein Futterautomat mit Kamera darf nach einem unanfechtbaren Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17.09.2026 vorerst weiter verkauft werden, weil er erkennbar ein Tier beobachten soll und nicht Menschen. Saugroboter nennt der Beschluss nicht. Was große Online-Händler anbieten, ist nicht automatisch erlaubt: 2024 ließ die Behörde 5.391 Online-Angebote für Spionagegeräte löschen (Datenportal, Stand 01.01.2025).

Selbst prüfen: Signal und Zugriff bei deinen Geräten

Die Häkchen werden nicht gespeichert und nicht übertragen. Ausdrucken kannst du die Liste über den Druckdialog deines Browsers. Alle Punkte für alle Geräte: Prüfliste fürs Zuhause.

Datenbrillen: zwei Behörden, zwei Fragen

Bei Datenbrillen (Smart Glasses) prüft die Bundesnetzagentur nach § 8 TDDDG das Gerät. Laut Bundesregierung (21.09.2026) war das Aufnahmelicht der Ray-Ban-Meta-Brille bei der Sichtprüfung der Behörde drinnen und in der Sonne auf fünf Meter „klar erkennbar“; die KI-Funktionen prüfte sie nicht. Ein Verbot ist nicht bekannt (Stand 24.10.2026); ob die Prüfung die im September 2026 vorgestellte dritte Generation abdeckt, ist offen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main prüft laut epd (13.08.2026) eine Strafanzeige der Organisation HateAid gegen Meta und weitere Unternehmen vom 12.08.2026; ein Ergebnis ist bis 24.10.2026 nicht veröffentlicht. Meta widerspricht, es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Datenschutzbehörden prüfen, ob das Filmen zulässig ist. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte fand das Licht im Prüfbericht vom 10.09.2026 draußen und bei Sonne oft schlecht erkennbar; bei Fragen an den KI-Assistenten leuchte es bei der zweiten Generation nicht. Meta gibt an, die Kamera schalte bei verdecktem Licht ab; laut Bericht wird das bei Videos nur beim Start geprüft. Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern nahm den Hamburger Bericht am 23.09.2026 zustimmend zur Kenntnis: Eine „Hinweis-LED“ genüge nicht, um Gefilmte vorab etwa über den Zweck zu informieren.

  • Achte auf ein kleines weißes Licht vorn an der Brille; laut Europäischem Datenschutzausschuss lässt es sich mit einer Spiegelung verwechseln. Für reine Sprachaufnahmen hat die Ray-Ban-Meta-Brille der zweiten Generation laut der Datenschutzaufsicht des Bundes keine Anzeige.
  • Fühlst du dich gefilmt und traust du es dir zu, sprich die Person an und verlange, dass sie die Aufnahme löscht; besser ist es, Aufsichtspersonal zu holen, bei Bedrohung die 110 — so rät es der Hamburgische Datenschutzbeauftragte.

Heimliche Aufnahmen: was strafbar sein kann

Mit jedem Gerät, auch einem Handy, können heimliche Aufnahmen strafbar sein. Wer nichtöffentlich gesprochene Worte unbefugt aufnimmt oder abhört, riskiert bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 201 Strafgesetzbuch). Unbefugte Bildaufnahmen in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum, die den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen, können bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe kosten (§ 201a). Ebenso bestraft werden absichtliche oder wissentliche Aufnahmen gegen Anblick geschützter Intimbereiche, etwa in Bad oder Umkleide (§ 184k).

Verfolgt wird grundsätzlich nur auf Antrag. Er muss binnen drei Monaten gestellt werden, nachdem die betroffene Person von Tat und Täter erfahren hat; solange der Täter unbekannt ist, läuft die Frist nicht. Anzeige und Antrag nehmen Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht entgegen. Ein Regierungsentwurf vom 07.10.2026 soll heimliches Filmen etwa in Saunalandschaften eigens erfassen; vom Bundestag beschlossen ist er nicht.

Wenn du jemanden aus deinem Umfeld verdächtigst

Fürchtest du, dass dich etwa ein Partner oder Ex-Partner zu Hause filmt oder abhört: Ein entferntes Gerät kann die Person warnen, die es angebracht hat. Halte zuerst fest, was du wo gefunden hast, und hol dir Hilfe, bei Gefahr über die 110. Wie mit dem Gerät als Beweismittel umzugehen ist, klärst du mit Polizei oder Beratungsstelle.

Beratung, wenn dich jemand heimlich filmt oder abhört
  • Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ — Telefon 116 016 · hilfetelefon.de ↗Berät Frauen, die Gewalt erleben, und Menschen aus ihrem Umfeld — am Telefon rund um die Uhr, kostenlos und auf Wunsch anonym, auch in 18 Fremdsprachen und in Gebärdensprache; online auf Deutsch.
  • Hilfetelefon Gewalt an Männern — Telefon 0800 1239900 · maennerhilfetelefon.de ↗Berät Männer, die Gewalt erleben, kostenlos und anonym — am Telefon montags bis donnerstags 8 bis 20 Uhr und freitags 8 bis 15 Uhr, dazu im Chat zu festen Zeiten.
  • WEISSER RING: Opfer-Telefon — Telefon 116 006 · weisser-ring.de ↗Hilft Opfern von Straftaten bundesweit, kostenfrei und anonym — am Telefon täglich von 7 bis 22 Uhr, außerdem über eine Onlineberatung.
  • Aktiv gegen digitale Gewalt · aktiv-gegen-digitale-gewalt.de ↗Seite des bff: Frauen gegen Gewalt e. V. zu digitaler Gewalt, auch zu Ortung, Überwachung und Sicherheitsplanung, mit Suche nach Beratungsstellen in deiner Nähe und einem Notausstieg.

Als Gast in einer Unterkunft

Kameraregeln der Buchungsplattformen, abgerufen am 24.10.2026
PlattformRegel
Airbnbseit 30.04.2024 keine Kameras, die Innenbereiche überwachen, auch ausgeschaltet nicht; Außenkameras nur, wenn angegeben; Hotel-Inserate dürfen Lobby, Flure und Restaurants filmen
Vrbo (Expedia Group)keine Kameras oder Tonaufnahmegeräte in der Unterkunft, getarnte nie; in Mehrparteienhäusern sind Kameras in Fluren, Empfang und Aufzügen erlaubt
Booking.comGeräte nur in Gemeinschaftsbereichen und im Unterkunftsprofil angegeben; nie, wo Gäste Privatsphäre erwarten, etwa im Wohnraum einer allein gemieteten Unterkunft

Bei einer Direktbuchung gilt nur das Gesetz. Selbst suchen hilft begrenzt: In einer Studie mit 379 Teilnehmenden fanden Menschen mit bloßem Auge unter Versuchsbedingungen 46 Prozent der versteckten Kameras (2021). Eine unabhängige Laborprüfung von elf Such-Apps und einem Suchgerät aus dem US-Handel fand fast alle unwirksam; eine Suche im WLAN findet nur Geräte, die über WLAN funken — in derselben Studie 50 von 163 untersuchten Spionagegeräten (2023).

Ein ruhiger Blick in Schlafraum und Bad auf Geräte mit Linse oder Licht, die dort nicht hingehören, bleibt sinnvoll, gibt aber keine Sicherheit. Einen Fund meldest du sofort der Plattform, bei Sorge um deine Sicherheit der Polizei, im Notfall über die 110.

Ein Beispiel: Deniz und die gebrauchte Kinderuhr

Deniz kauft für ihre Tochter gebraucht eine Kinderuhr mit SIM-Karte. Die App fragt nach einer „Monitorrufnummer“, über die sich unbemerkt mithören lässt, was um das Kind herum gesprochen wird. Solche Abhörfunktionen hat die Bundesnetzagentur Ende 2017 verboten; laut Behörde belauschten Eltern damit auch Lehrkräfte im Unterricht.

  • Strafbar ist der Besitz nicht. Weitergeben sollte Deniz die Uhr trotzdem nicht: Ob ein privater Verkauf als „Bereitstellen auf dem Markt“ strafbar wäre, ist offen, und das Besitzverbot träfe dann die nächste Person.
  • Deniz folgt dem Rat der Bundesnetzagentur, solche Uhren selbst unschädlich zu machen und einen Nachweis aufzubewahren, etwa eine Bestätigung des Wertstoffhofs oder ein Foto oder Video vom zerstörten Gerät; in den Hausmüll gehören sie nicht. Der Preis: Die Uhr ist verloren.
Wo du nachfragen kannst, ob ein Gerät verboten ist
  • Bundesnetzagentur — Telefon 0228 14 15 16 · bundesnetzagentur.de ↗Hilft bei Fragen zu verbotenen Spionagegeräten wie getarnten Kameras oder Mikrofonen — per E-Mail an spionagegeraete@bnetza.de oder am Telefon montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr.

Wofür diese Angaben gelten

  • Für Deutschland, Stand 24.10.2026, und für Gerätearten, nicht für einzelne Modelle. Ob ein Gerät verboten ist, ordnet die Bundesnetzagentur ein, deren Infoseiten zu Spionagegeräten gerade überarbeitet werden; im Streit entscheiden Gerichte.
  • HexWarte misst keine Geräte, scannt kein Netz und prüft keine Produkte; ein Häkchen in der Prüfliste ist deine eigene Angabe, kein Messwert. Fremde Netze abzusuchen, empfiehlt HexWarte nicht.

Was dieser Artikel nicht sagt

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Begriffe dazu

Quellen

§ 8 TDDDG: Missbrauch von Telekommunikationsanlagen ↗§ 27 TDDDG: Strafvorschriften ↗§ 28 TDDDG: Bußgeldvorschriften ↗§ 3 TKG: Begriffsbestimmungen (Nr. 60 Telekommunikationsanlagen) ↗Deutscher Bundestag: Drucksache 19/27441, Gesetzentwurf TTDSG mit Begründung (09.03.2021) ↗Bundesnetzagentur: Pressemitteilung „Bundesnetzagentur appelliert zu Vorsicht beim Kauf von smarten Produkten“ (29.11.2024) ↗Bundesnetzagentur: Pressemitteilung „Die Bundesnetzagentur mahnt zur Vorsicht bei Online-Einkäufen zur Weihnachtszeit“ (07.12.2022) ↗Bundesnetzagentur: Insight-Blog „Staubsauger mit Augen und Ohren“ ↗Bundesnetzagentur: Verbraucherinformation zu Kinderuhren mit Abhörfunktion (Stand Juli 2024) ↗Bundesnetzagentur: Tätigkeitsbericht Telekommunikation 2024/2025 (Dezember 2025), S. 239 f. ↗Bundesnetzagentur: Datenportal, Maßnahmen bei Spionagegeräten (Stand 01.01.2025) ↗Bundesnetzagentur: Infoseite Verbotene Telekommunikationsanlagen (in Überarbeitung, mit Kontakt) ↗OVG NRW: Beschluss 13 B 18/26, Futterautomat mit Kamera (17.09.2026) ↗Oberverwaltungsgericht NRW: Pressemitteilung „Futterautomat für Haustiere mit Kamera und Mikrofon (Smart Pet Feeder) darf vorerst weiter vertrieben werden“ (17.09.2026) ↗Bundesnetzagentur: Annual Report 2017, S. 73 ↗Bundesregierung: Mehr Kontrolle — aber auch mehr Risiken (16.02.2018, Archiv) ↗Deutscher Bundestag: Drucksache 21/8208, Schriftliche Frage 51 zu Datenbrillen (25.09.2026) ↗HmbBfDI: Abschlussbericht Ray-Ban Meta AI Glasses (10.09.2026) ↗DSK: Pressemitteilung zur 3. Zwischenkonferenz 2026 (24.09.2026) ↗EDPB: Statement on Smart glasses (13.10.2026) ↗BfDI: Häufige Fragen zu den Ray-Ban Meta Smart Glasses ↗HmbBfDI: Privatsphäre gilt auch im Freibad: Digitales Spannen ist nicht erlaubt! (26.06.2026) ↗Meta Newsroom: Introducing Ray-Ban Meta Audio and More AI Glasses Styles (23.09.2026) ↗HateAid: Strafanzeige gegen Meta wegen Smart Glasses (12.08.2026) ↗epd/evangelisch.de: HateAid: Verkauf von Meta-Smart-Glasses strafbar (13.08.2026) ↗§ 201 StGB: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ↗§ 201a StGB: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen ↗§ 184k StGB: Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen ↗§ 205 StGB: Strafantrag ↗§ 77b StGB: Antragsfrist ↗§ 158 StPO: Strafanzeige; Strafantrag ↗BMJV: Gesetz gegen digitale Gewalt, Gesetzgebungsverfahren (Stand 07.10.2026) ↗BMJV: Gesetz gegen digitale Gewalt — der Gesetzentwurf im Überblick (07.10.2026) ↗Airbnb Newsroom: An update on our policy on security cameras (11.03.2024) ↗Airbnb Hilfe-Center: Einschränkungen für Überwachungskameras und andere Geräte in Unterkünften ↗Expedia Group: Surveillance Devices Policy (Vrbo) ↗Booking.com: Community-Richtlinien ↗Sami, Tan, Sun, Han: LAPD — Hidden Spy Camera Detection using Smartphone Time-of-Flight Sensors (ACM SenSys, 15.11.2021) ↗Ceccio u. a.: Sneaky Spy Devices and Defective Detectors (USENIX Security, August 2023) ↗Sharma, Soltanaghaei, Rowe, Sekar: Lumos (USENIX Security, August 2022) ↗

Geprüft am 24. Oktober 2026. Die Einordnung ist eine fachliche Bewertung, keine Rechtsberatung. Einen Fehler gefunden? Die Kontaktdaten stehen im Impressum.