Kurz gesagt
Aus deiner IP-Adresse kann jede Website ohne dein Zutun ablesen, über welchen Netzbetreiber du ins Netz gehst, oft auch, ob das ein Hausanschluss, ein Mobilfunknetz oder ein Rechenzentrum ist. Einen Ort dazu schlägt sie in einer Datenbank nach: Das Land stimmt meist, die Stadt nur ungefähr, und im Mobilfunk liegt die Angabe oft ganz woanders. Deinen Namen oder deine Straße verrät die Adresse in aller Regel nicht. Wem sie zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeteilt war, weiß nur dein Zugangsanbieter, und herausgeben darf er es nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen.
Was in der Adresse steckt
Deine IP-Adresse ist die Rückadresse deiner Verbindung. Sie liegt in einem Block, der öffentlich auf einen Betreiber eingetragen ist: deinen Zugangsanbieter, einen Mobilfunkanbieter, ein Rechenzentrum, eine Hochschule. Daraus liest eine Website in Millisekunden den Netzbetreiber ab — selbst der Kontakt für Missbrauchsmeldungen führt laut RIPE NCC zum Anbieter, nicht zu dir.
Ob ein Netz ein Hausanschluss, ein Mobilfunknetz oder ein Rechenzentrum ist, steht in keinem öffentlichen Verzeichnis; kommerzielle Anbieter wie MaxMind verkaufen diese Einordnung. HexWarte leitet sie aus dem Namen des Betreibers ab, mit einer offen ausgelieferten Wortliste, und sagt bei mehrdeutigen Namen lieber nichts. Ein Rechenzentrum beweist kein VPN: Firmennetze und iCloud Private Relay sehen genauso aus.
IPv4, IPv6 und Adressen, die du dir teilst
IPv4-Adressen sind knapp: Dem RIPE NCC gingen am 25. November 2019 die freien Adressen aus. Viele Anbieter lassen deshalb zahlreiche Kundinnen und Kunden eine öffentliche IPv4-Adresse teilen (Fachwort: Carrier-Grade NAT); für die Strecke dahinter ist seit 2012 der Bereich 100.64.0.0/10 reserviert. Im Mobilfunk ist das die Regel — eine Messung von 2016 fand es bei mehr als 90 Prozent der beobachteten Mobilfunknetze.
Eine geteilte Adresse gehört dir nicht allein: Sperrt eine Website sie wegen Missbrauchs, trifft es alle dahinter. Um den Anschluss zu finden, braucht es neben Adresse und genauer Uhrzeit die Portnummer — Websites, die Adressen protokollieren, sollen sie laut IETF mitschreiben.
IPv6-Adressen bestehen aus zwei Hälften. Die vordere bezeichnet das Netz deines Anschlusses, alle Geräte im Haushalt teilen sie. Die Betriebsempfehlung RIPE-690 rät, sie Privatkunden dauerhaft zuzuteilen; wo das Recht es nahelegt, sollen Anbieter auch wechselnde anbieten. Die hintere bezeichnet dein Gerät. Damit sie keine Dauerkennung wird, sieht der Standard RFC 8981 zusätzliche zufällige hintere Hälften vor, nach Voreinstellung täglich neue. Apple-Geräte nehmen sie ab Werk für jede neue Verbindung. Die vordere Hälfte bleibt aber, solange dein Anbieter sie nicht wechselt, laut demselben Standard eine feste Kennung deines Anschlusses. Im Mobilfunk bekommt jedes Handy für seine Datenverbindung ein eigenes IPv6-Netz. Eine IPv6-Adresse zeigt deshalb oft genauer auf deinen Anschluss als eine geteilte IPv4-Adresse.
Hat dein Anschluss beides, nimmt dein Gerät nach dem Standard lieber IPv6. Kammer 1 zeigt dann zusätzlich, unter welcher Adresse du bei einem Server ankommst, der nur IPv4 spricht: Ein Messdienst von HexWarte ist mit Absicht nur so erreichbar. Meist gehören beide zum selben Anschluss.
Wie der Ort in die Datenbank kommt — und wie genau er ist
Anbieter von Ortsdatenbanken setzen zusammen, was sie über einen Adressblock wissen: den Ländereintrag der Vergabestellen, Ortslisten, die Netzbetreiber selbst veröffentlichen, den Verlauf der Netzwege und weitere Quellen. Den Ländereintrag nennt die zuständige Norm eher verwaltungs- als einsatzbezogen; Netzbetreiber tragen laut MaxMind mitunter den Standort ihrer Technik ein, Hunderte Kilometer vom Kunden entfernt. Gespeichert wird ein Ort je Block, nicht je Adresse. Teilen sich viele Anschlüsse einen zentralen Übersetzer, liegt der Ort laut IETF sehr oft in einer anderen Stadt als die Kundin.
Saxon und Feamster maßen das an GPS-Positionen von Smartphones rund um drei US-Großstädte nach (Daten von 2020 und 2021). In New York lag MaxMinds freie Datenbank bei einem Kabelanbieter in 67 Prozent der Fälle weniger als 10 Kilometer daneben, bei einem Mobilfunkanbieter nur bei 18 Prozent der Geräte. Eine noch nicht begutachtete Studie vom Mai 2026, die auch DB-IP Lite prüfte, fand an Messpunkten in Europa je nach Datenbank 9 bis 20 Prozent der Angaben über 100 Kilometer daneben; ein falsches Land kam bei jeder Datenbank in unter einem Prozent der Fälle vor.
Die Anbieter wissen das: MaxMind schreibt, eine Ortsangabe solle nicht dazu dienen, eine bestimmte Adresse oder einen Haushalt zu ermitteln. DB-IP, dessen freie Datenbank HexWarte nutzt: Für die meisten Netzbetreiber reiche die Genauigkeit bis zur Stadt, im Festnetz sei sie meist höher als im Mobilfunk, und die freie Ausgabe sei ein Auszug mit geringerer Abdeckung und Genauigkeit. HexWarte zeigt deshalb nur Stadt, Region und Land, keine Koordinaten: Wie weit diese danebenliegen, sagt die Datenbank nicht.
Eine Ausnahme, die du kennen solltestManche Heimrouter schreiben ihre Hardwarekennung in die eigene IPv6-Adresse. Forscher glichen 2023 solche Kennungen mit abfragbaren Sammlungen von WLAN-Standorten ab und verorteten so die Netze von mehr als zwölf Millionen Routern; in einer Stichprobe lag die Hälfte weniger als 39 Meter daneben. Das ist keine Ortsdatenbank, zeigt aber: Im Einzelfall verrät eine IPv6-Adresse weit mehr als die Region.
Wer eine Adresse einer Person zuordnen kann
Deshalb gilt deine Adresse als personenbezogenes Datum: Laut Europäischem Gerichtshof (Fall Breyer, 2016) zählt auch eine wechselnde Adresse für einen Websitebetreiber dazu, wenn er die Person mit rechtlichen Mitteln über den Zugangsanbieter bestimmen lassen kann. In Deutschland dürfen etwa Strafverfolgungsbehörden bei zureichenden Anhaltspunkten für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit erfragen, wem eine Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war (§ 100j Strafprozessordnung, § 174 Telekommunikationsgesetz). Rechteinhaber, etwa bei Urheberrechtsverletzungen, brauchen vorher einen Gerichtsbeschluss.
Ob der Anbieter die Zuordnung noch hat, ist eine eigene Frage: Die Pflicht, sie zehn Wochen auf Vorrat zu speichern, ist seit Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts von 2023 nicht anwendbar. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom April 2026 sieht drei Monate vor, für IP-Adressen und, wo für die Zuordnung nötig, Portnummern. Beschlossen ist er am 3. Oktober 2026 nicht; der Rechtsausschuss des Bundestags hört am 7. Oktober Sachverständige an.
Ein Beispiel: Lea, ein Tag, zwei Netze
Lea wohnt in einem Dorf und hat zu Hause Glasfaser mit IPv4 und IPv6. Morgens öffnet sie am Laptop den Browser-Einblick.
- „Deine IP-Adresse“ zeigt eine IPv6-Adresse, „Deine Adresse gegenüber einem IPv4-Server“ eine IPv4-Adresse, beide von ihrem Anschluss.
- „Netzbetreiber“ nennt ihren Zugangsanbieter, „Art des Netzes“ sagt „Zugangsanbieter“, „Wie du ankommst“ sagt „Wahrscheinlich mit deiner echten IP-Adresse“.
- Als Ort steht die Kreisstadt, zwanzig Kilometer entfernt; die Datenbank kennt den Adressblock, nicht ihr Dorf.
Nachmittags öffnet Lea die Seite im Zug am Handy. Die IPv6-Adresse gehört, solange die Verbindung steht, ihrem Handy allein; als Ort steht dazu eine Großstadt am anderen Ende des Bundeslands. Die IPv4-Adresse gehört dem Übersetzer ihres Mobilfunkanbieters, viele teilen sie.
Aus den Adressen allein weiß eine Website danach nur: ein Besuch über einen Glasfaseranschluss in der Region, einer über ein Mobilfunknetz — nicht, dass beide von Lea kamen, und nicht, wer sie ist. Eine Behörde müsste die Anbieter fragen, zur geteilten IPv4-Adresse mit Portnummer und Uhrzeit.
Wofür die Angaben in Kammer 1 gelten
- Für diese Verbindung in diesem Moment. Ein anderes Netz, ein VPN, Tor oder Private Relay ergeben andere Werte; ob dein VPN alles umleitet, prüfst du mit Prüfen, ob dein VPN dicht ist.
- Für die Adresse, über die die Seite kam. Ort, Netzbetreiber und Art des Netzes gehören zu ihr, nicht zur zweiten Adresse.
- Für den Datenstand am Ergebnis. HexWarte schlägt in eigenen Kopien der freien Monatsausgaben von DB-IP nach, ohne deine Adresse weiterzugeben. Ist eine Kopie älter als 45 Tage, zeigt die Seite lieber nichts.
- Für das, was die Datenbank kennt. Fehlt ein Eintrag, folgt daraus nichts über VPN, Tor oder Anonymität.
- Für eine Schätzung, nicht für eine Ortung. Den genauen Standort deines Geräts erfährt eine Website über die Standortfreigabe, und nur, wenn du sie erteilst.
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Geprüft am 3. Oktober 2026. Die Einordnung ist eine fachliche Bewertung, keine Rechtsberatung. Einen Fehler gefunden? Die Kontaktdaten stehen im Impressum.